Definition
Gebrauchshund ,
Helmut Raiser
(1)
Der Gebrauchshund
ist ein leistungsfähiger
Arbeitshund. Er kann auf Grund seiner Triebqualitäten
und seiner Konstitution vom Menschen für verschiedene
Aufgaben ausgebildet und genutzt werden.
Der Gebrauchshund ist ein Wert an sich. Ihn und seine genetischen
Ressourcen zu erhalten, gehört zur Pflege des Kulturgutes.
Arbeitshund. Als solcher wird er mit seinen angeborenen
Verhaltensweisen und Fähigkeiten vom Menschen zur Unterstützung
seiner eigenen Arbeit benutzt. Damit nimmt der Mensch sich
das Recht, über den Hund zu verfügen. Von Anbeginn
der Domestikation war dies wesentlicher Beweggrund des Menschen,
die Symbiose mit dem Hund einzugehen. Dieser anthropozentrische
Ansatz kommt dem Tier in der Weise zu Gute, dass es die
Möglichkeit bekommt, seine trieblichen und kognitiven
Fähigkeiten auszuleben.
Leistungsfähig. Das Herausstellen der Leistungsfähigkeit
des Gebrauchshundes fordert eine besondere Qualität
der Arbeit. Diese wird determiniert durch physische und
psychische Komponenten. Eine Forderung nach Leistungsfähigkeit
impliziert Entwicklung und Prüfung dieser Fähigkeiten.
Limitiert wird dieses Bestreben durch den Gedanken des ethischen
Tierschutzes.
Kann. Der Gebrauchshund besitzt die erforderlichen Voraussetzungen
zur Ausbildung. Diese müssen nicht zwingend ausgeschöpft
werden. Bei einer Funktion als reiner Gesellschafts- und
Begleithund muss ihm neben der notwendigen Erziehung Gelegenheit
gegeben werden, sich ausreichend auszuleben.
Triebqualitäten beschreiben die psychischen Komponenten
der Konstitution. Sie bestimmen Art und Ablauf der Funktionen
und Reaktionen. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke
des Gebrauchshundes erfordern verschiedene Triebqualitäten.
Die trieblichen Verhaltensdeterminanten ergeben sich aus
den Grundlagen der Arterhaltung: Hunger, Sexualtrieb, Flucht,
Aggression. Zusammensetzung und Ausprägungsgrad bestimmen
den Verwendungszweck.
Konstitution. Sie wird bestimmt durch Komponenten wie
Triebqualitäten, anatomischen Gesamtaufbau, Vitalität,
Langlebigkeit, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Sie alle
müssen den jeweiligen Verwendungszwecken entsprechen.
vom Menschen. Mit dem Recht, über den Hund zu verfügen,
hat der Mensch Verantwortung übernommen. Er muss ihn
so züchten, halten und ausbilden, dass der Hund die
jeweiligen Aufgaben im Sinne des ethischen Tierschutzes
erfüllen kann. Auf den Erhalt genetischer Ressourcen
ist besonderer Wert zu legen.
verschiedene Aufgaben. Die Varianzbreite der Triebqualitäten
und der Konstitution bewirken eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten,
die der Mensch seinem jeweiligen Bedarf entsprechend nutzt.
ausgebildet. Die Nutzung des Gebrauchshundes verlangt seine
Ausbildung. Ausbildung kanalisiert die natürlichen
Triebmäßigkeiten des Hundes in gewünschte
Verhaltensweisen. Dieser Prozess orientiert sich an ethologischen
Erkenntnissen und kynologisch - empirischem Wissen. Das
Recht des Menschen, auf das natürliche Verhalten des
Hundes einzuwirken, um es zweckentsprechend zu formen und
kontrollierbar zu machen, impliziert auch Zwangsmaßnahmen.
Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel
gewahrt bleiben. Die Konfliktbewältigung in der Ausbildung
formt die Persönlichkeit des Hundes.
Die Ausbildung der Gebrauchshunde hat außerdem züchterische
Relevanz. Sie dient dazu, geeignete Individuen durch definierte
Prüfungen herauszustellen und diese der Zucht zuzuführen.